Visum Russland - Knifflige Angelegenheit
Die Checkliste für eine Reise nach Sankt Petersburg setzt sich aus einer Reihe von Anträgen, Regelungen und Fristen zusammen, die nachfolgend benannt und im Textverlauf entsprechend erläutert werden. Bitte beachten Sie dabei stets, dass sich die gegebenen Bestimmungen binnen kurzer Zeit verändern können.
Zwar ist nicht damit zu rechnen, dass die Visumpflicht plötzlich abgeschafft wird, aber hier und da kommt es immer wieder zu Modifizierungen, die jeden Einzelnen betreffen könnten (s. Visumerleicherungsabkommen). Daher empfiehlt es sich bereits mit Beginn der Urlaubsplanungen, den aktuellen Stand der Reisebedingungen zu erfragen. Die hierfür notwendigen Adressen werden im weiteren Verlauf angegeben.
Vor Reiseantritt:
(1) Visum
(2) Offizielle Einladung
(3) Auslandsreiseversicherung
(4) Transitvisum (eventuell)
(5) Visumerleichterungsabkommen
Ausländische Urlauber benötigen in Russland für die Ein- und Ausreise ein (1)Visum. Selbiges muss vor Reisebeginn bei einer russischen Auslandsvertretung beantragt werden (um sicher zu gehen, etwa 4 Wochen im voraus). Benötigt wird hierfür ein Reisepass, der mindestens 6 Monate über die geplante Dauer des Urlaubs hinaus gültig ist. Bei Kindern unter 16 Jahren reicht hingegen ein Kinderausweis oder alternativ dazu einen Vermerk im Reisepass der Eltern.
Doch das ist erst der Anfang. Denn zusätzlich brauchen Russlandurlauber in spe eine offizielle (2) Einladung. Bei Geschäftsreisen oder Familienbesuchen erledigen dies im Regelfall die russischen Kontaktpersonen. Anders die Situation bei Reisenden ohne persönlichen Kontakt nach Sankt Petersburg. Nun muss beim Konsulat eine Buchungsbestätigung des Hotels/Unterkunft in Verbindung mit einer Art Aufenthaltsgutschein ("voucher") vorgelegt werden. Informationen hierzu (inklusive Beschaffung) am besten bei Reisebüros, die auf den osteuropäischen Raum spezialisiert sind.
Zudem besteht (3) Krankenversicherungspflicht. Listen mit akzeptierten Versicherungsunternehmen/-policen sind ebenfalls bei den russischen Auslandsvertretungen erhältlich. Wichtig: Bereits bei der Visabeantragung muss ein gültiger Versicherungsschein für das Ausland vorliegen. Ist er das nicht, verzögert sich das Prozedere um weitere Tage. Daher bitte auch hier rechtzeitig informieren.
Wer zur Anreise den - zumeist beschwerlichen - Landweg (Auto, Bus, Zug) über Weißrussland oder Kaliningrad (Königsberg) wählt, benötigt zusätzlich ein (4) Transitvisum. Obwohl es immer wieder heißt, man könne dieses gegen Vorlage des russischen Visums - quasi im Expressverfahren - direkt an der Grenze erhalten, gewährt auch hier nur der offizielle Weg über das Konsulat Sicherheit.
Daher: Wenn es unbedingt das Auto sein muss, empfiehlt sich eigentlich nur die Route über Polen und das Baltikum. Die Landschaft ist schön, man erspart sich zusätzlichen Behördenstress und kommt ohne teils stundenlange Kontrollen an den Grenzen Weißrusslands oder Kaliningrads aus. Andernfalls hätte man den gleichen Spaß vor der Einreise nach Russland noch einmal. Wenig erstrebenswert.
So abschreckend manches davon klingen mag, es gibt auch positive Signale. Wichtig ist allein, sich rechtzeitig um alles zu kümmern. Dann ist alles kein Problem. Findet sich überdies eine passende Pauschalreise, umso besser. Denn nun übernimmt in der Regel der Anbieter sämtliche behördlichen Schritte bis zur Ausstellung des Visum. Stimmt das Angebot, ist dies sicherlich einer der Königswege nach Sankt Petersburg.
Hinzu kommt, dass die Einreisebestimmungen zwischen Russland und anderen Staaten permanent modifiziert werden. So besagt das seit dem 01. Juni 2007 in Kraft getretene (5) Visumerleichterungsabkommen (es lebe die Wortschöpfung) zwischen Russland und der EU, dass bestimmte Personengruppen in Zukunft mit minder strikten Einreisebeschränkungen zu rechnen haben.
Enge Verwandte, Geschäftsleute, Schüler und mitreisendes Lehrpersonal, Studenten, Journalisten sowie beispielsweise Teilnehmer wissenschaftlicher, kultureller oder künstlerischer Veranstaltungen dürfen demnach mit teils erheblichen Reiseerleichterungen rechnen. Über den exakten Bestand der bevorzugten Personenkreise sowie Art und Weise der gewährten Erleichterungen informiert die Homepage der deutschen Botschaft in Moskau. Zumindest ein Schritt in die richtige Richtung.
Während der Reise:
(6) Migrationskarte
(7) Registrierungspflicht
An der russischen Grenze erhält jeder ausländische Urlauber eine so genannte (6) Migrationskarte. Sie ist Teil der offenbar noch immer bestens funktionierenden Registrierungsmaschinerie alter Tage. Wenn man so will der sichtbare Beweis dafür, dass man sich von nun an auf russischem Staatsgebiet befindet. Die komplett ausgefüllte Karte wird bei der Einreisepasskontrolle abgestempelt und bleibt griffbereit im Pass, um bei der Ausreise wieder abgegeben zu werden.
Nun verbleibt - neben den strikt zu beachtenden Zollbestimmungen natürlich - nur noch ein weiterer behördlicher Akt, bis tatsächlich der Urlaub in den Fokus rückt: Die (7) Registrierung. Diese muss innerhalb von drei Werktagen nach der Einreise der zuständigen Migrationsbehörde (FMS) vorliegen und erfolgt über die "einladende Organisation".
Es handelt sich hierbei schlicht und ergreifend um den russischen Kontakt/Ansprechpartner, über den man sich im Vorfeld der Reise die (2) offizielle Einladung bzw. die Eintrittskarte nach Russland besorgt hat. Handelt es sich bei der "einladenden Organisation" um Ihr Hotel (bei Pauschalreisen bzw. Touristenvisa die Regel), kann das Prozedere an der Rezeption gegen Vorlage von Visum, Pass und Migrationskarte abgewickelt werden. Willkommen in Russland!
Weitere Informationen zu Visa-, Ein- und Ausreisebestimmungen gibt es unter:
Auswärtiges Amt der Bundesrepublik



