Aktuelle Regelungen zu Devisen und Zoll in Russland

Um bei der Ein- oder Ausreise keine unangenehmen “Grenzerfahrungen” zu machen, sollte man sich genau an die geltenden Regelungen für Zoll und Devisen halten.

Es ist nun einmal so: Bei Zuwiderhandlung drohen saftige Geldbußen. Daher immer alles sauber und ordentlich deklarieren!

Einfuhr

Was die private Einfuhr von Gütern und Devisen betrifft, sind mit Blick auf Sankt Petersburg ebenfalls einige Punkte zu beachten.

Die derzeit gültigen Regularien besagen, dass bei der Einreise nach Russland Beträge ab einer Höhe von 10.000 US-Dollar angegeben werden müssen.

Darüber hinaus bestehen u.a. folgende Einschränkungen: Aufzupassen ist bei…

  • Waren, deren Gesamtzollwert bei über 10.000 Euro liegt.
  • Waren, die ein Gesamtgewicht von über 50 Kilogramm haben.
  • Kulturwerten und Kulturgütern.
  • Waffen und Munition (nur bei vorliegender polizeilicher Genehmigung).
  • Alkoholischen Getränke mit Gesamtvolumen von über 3 Litern.
  • Tabakwaren/Tabak in Mengen von 200 Zigaretten, 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak.

Gebühren

Sollten zulässige Höchstgrenzen wie die zuvor genannten überschritten werden, fallen in Russland Zollgebühren an.

Für Waren: In der Regel ist das eine Einheitsgebühr von 30 Prozent des Waren-Zollwertes.

Oder ganz spezifisch: mindestens 4 Euro pro Kilogramm Warenmasse, die über den zulässigen Wert von 10.000 Euro und/oder das zulässige Gewicht von 50 Kilogramm hinausreichen.

Für alkoholische Getränke: Hier liegt die Einheitsgebühr bei 10 Euro je Liter, wenn das Volumen über die zulässigen 3 Liter hinausgeht. Heißt: Liter 4 und 5 wären gebührenpflichtig.

Ausfuhr

Bei der Ausfuhr von Waren und Gütern ist es ähnlich wie bei der Einfuhr, es gibt relativ klare Regelungen.

Einschränkungen liegen für Russland bzw. Sankt Petersburg u.a. für diese Dinge vor:

  • Bargeld von über 10.000 US-Dollar.
  • Kulturwerte und Kulturgüter (nicht ohne Genehmigung des Kulturministeriums).
  • Waffen und Munition (nur bei polizeilicher Genehmigung).
  • Betäubungsmittel / psychotrope Wirkstoffe zur ärztlichen bzw. gesundheitlichen Behandlung nur gegen Vorlage entsprechender Rezepte / Unterlagen.
  • Fisch / Meeresfrüchte von über 5 Kilogramm (außer Störkaviar).
  • Störkaviar ab 250 Gramm Menge.

Bei Überschreitungen gelten auch hier die oben genannten Gebühren.

Postalischer Versand

Gegenüber der direkten Ein- und Ausfuhr von Waren und Devisen bestehen beim postalischen Versang große Unterschiede.

Gebührenfrei ist der Versand (pro Monat), wenn ein Warenwert von 1.000 Euro bzw. ein Gesamtgewicht von 31 Kilogramm nicht überschritten wird.

Auch hier gilt bei Überschreitungen wieder die Zollgebühr in Höhe von 30 Prozent des Warenwertes, mindestens jedoch 4 Euro pro Kilogramm “Übergewicht”. Verzollt wird also alles ab dem 32. Kilogramm.

Geldverkehr

Was den Geldverkehr vor Ort betrifft, wird dazu geraten, jeweils nur kleinere Beträge mit sich zu führen bzw. zu tauschen.

Einerseits, weil die Wechselkurse teils erheblichen täglichen Schwankungen unterliegen und andererseits, weil im (eher unwahrscheinichen) Falle eines Diebstahls natürlich nicht gleich die ganze Reisebörse den Bach runter wäre.

Die Abhebung von Bargeld mittels Kreditkarten (VISA, MASTER, EURO), Traveller-Schecks (American Express, VISA, MASTER, EURO) ist in Sankt Petersburg unproblematisch.

Gewünschte Beträge können in zahlreichen Banken – auch als Devisen – ausgezahlt werden. Zudem existieren ausreichend Geldautomaten, an denen Bargeld, allerdings nur in Landeswährung (Rubel), abgehoben werden kann. Eigentlich völlig unkompliziert und sicher.